Über mich
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Mein Name ist Miriam Budeck und ich bin Gründerin der Kanzlei Budeck.
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kurz und knapp
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Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt ich im Jahr 2008.
Seit 2010 bin ich ausgebildete Mediatorin.
Im Jahr 2018 bestand ich die notarielle Fachprüfung und bin seit 2020 als Notarin zugelassen.
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Beruflicher Werdegang
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Angestellte Rechtsanwältin und Mediatorin in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Notar in Rosbach v. d. Höhe
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Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei in der Abteilung Real Estate
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Syndikusanwältin in der Rechtsabteilung eines der größten Immobilienunternehmen Deutschlands mit Börsennotierung
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Angestellte Rechtsanwältin in mittelständischer Rechtsanwaltskanzlei in Friedberg (Hessen) mit drei Notaren; hier konnte ich meine einschlägigen Erfahrungen im Notariat erweitern
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Eröffnung der Kanzlei Budeck
Ausbildung
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Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
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Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität, Gießen
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Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Cádiz (Jerez de la Frontera) Spanien
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Erstes Staatsexamen in Gießen
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Rechtsreferendariat am Landgericht in Traunstein, Wahlstation Notariat
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Zweites Staatsexamen in München
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Fachanwaltslehrgänge und Bestehen der Prüfungen in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Medizinrecht
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Ausbildung zur Mediatorin
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Notarielle Fachprüfung
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Stetige Fort- und Weiterbildungen, insbesondere in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Notariat und Mediation
Schwerpunkte
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Langfristige Lösungen können häufig besser ohne die Durchführung eines Gerichtsverfahrens gefunden werden. Meine Schwerpunkte liegen daher in der Konfliktvermeidung, also im Notariat und der Mediation.
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Frühzeitige Beratung
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Kontaktaufnahme mit der anderen Partei zur gemeinsamen Erarbeitung einer außergerichtlichen Lösung
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Unterstützung der gemeinsamen Lösungsfindung im Rahmen eines Mediationsverfahrens
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Entwurf und Beurkundung von Verträgen und einseitigen Regelungen, wie beispielsweise Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Gesellschaftsverträgen, erbrechtlichen Regelungen, Bestellung von Wohn- oder Nießbrauchsrechten, Übertragung von Grundstücken an die Kinder, Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten u.s.w..
Eindeutige Regelungen führen zu Rechtssicherheit und -klarheit, Basis für Vertrauen und ein friedliches Miteinander. Die meisten dieser Verträge bedürfen der notariellen Form.
Das Team
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Sonja Bayer
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Yasemin Genis
Aushilfskraft
Leni-Marleen Adolph
Aushilfskraft