Kosten

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Rechtsanwaltstätigkeiten werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen abgerechnet.

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abweichungen und Vergütungsvereinbarungen sind nicht zulässig. Aus diesem Grund entstehen bei jeder Notarin und jedem Notar die gleichen Gebühren, deren Höhe nicht abweichen darf.

Kosten der Mediation können frei vereinbart werden. In der Regel kostet in der Kanzlei Budeck eine Sitzung, die zwischen 45 und 90 Minuten dauern kann, 280,00 € zzgl. Mehrwertsteuer inklusive Vor- und Nachbereitung.

Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie hier.

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