Über mich

Mein Name ist Miriam Budeck und ich bin Gründerin der Kanzlei Budeck.

Das ist Rechtsanwältin Miriam Budeck. Gründerin der Kanzlei Budeck.

kurz und knapp

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Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt ich im Jahr 2008.
Seit 2010 bin ich ausgebildete Mediatorin.

Im Jahr 2018 bestand ich die notarielle Fachprüfung und bin seit 2020 als Notarin zugelassen.

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Beruflicher Werdegang

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Angestellte Rechtsanwältin und Mediatorin in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Notar in Rosbach v. d. Höhe
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Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei in der Abteilung Real Estate
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Syndikusanwältin in der Rechtsabteilung eines der größten Immobilienunternehmen Deutschlands mit Börsennotierung
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Angestellte Rechtsanwältin in mittelständischer Rechtsanwaltskanzlei in Friedberg (Hessen) mit drei Notaren; hier konnte ich meine einschlägigen Erfahrungen im Notariat erweitern
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Eröffnung der Kanzlei Budeck

Ausbildung

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Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
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Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität, Gießen
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Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Cádiz (Jerez de la Frontera) Spanien
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Erstes Staatsexamen in Gießen
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Rechtsreferendariat am Landgericht in Traunstein, Wahlstation Notariat
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Zweites Staatsexamen in München
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Fachanwaltslehrgänge und Bestehen der Prüfungen in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Medizinrecht
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Ausbildung zur Mediatorin
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Notarielle Fachprüfung
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Stetige Fort- und Weiterbildungen, insbesondere in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Notariat und Mediation

Schwerpunkte

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Langfristige Lösungen können häufig besser ohne die Durchführung eines Gerichtsverfahrens gefunden werden. Meine Schwerpunkte liegen daher in der Konfliktvermeidung, also im Notariat, in der vorgerichtlichen Rechtsberatung in folgenden Rechtsgebieten und der Mediation. Aus diesem Grund versuche ich zunächst, außergerichtliche Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten. Folgende Möglichkeiten biete ich zur Vermeidung von Konflikten und Gerichtsverfahren:
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Frühzeitige Beratung
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Kontaktaufnahme mit der anderen Partei zur gemeinsamen Erarbeitung einer außergerichtlichen Lösung
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Unterstützung der gemeinsamen Lösungsfindung im Rahmen eines Mediationsverfahrens
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Entwurf und Beurkundung von Verträgen und einseitigen Regelungen, wie beispielsweise Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Gesellschaftsverträgen, erbrechtlichen Regelungen, Bestellung von Wohn- oder Nießbrauchsrechten, Übertragung von Grundstücken an die Kinder, Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten u.s.w..

Eindeutige Regelungen führen zu Rechtssicherheit und -klarheit, Basis für Vertrauen und ein friedliches Miteinander. Die meisten dieser Verträge bedürfen der notariellen Form.
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Aber was, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
Dann vertrete ich Sie selbstverständlich mit langjähriger Berufserfahrung und Kompetenz auch vor Gericht und betreibe, sofern notwendig, auch die Zwangsvollstreckung in folgenden Rechtsgebieten.